 Allgemeine Geschäftsbedingungen der PHU Translator s.c. W. i J. Kozio³, 44-100 Gliwice, ul. Matejki 17/8 sind Bestandteil von allen Verträgen über Dienstleistungen der PHU Translator s.c.
- PHU Translator s.c. ist aufgrund des Eintrages in das Gewerberegister unter die Nummer Nr.: I/1452/89, ausgegeben am 08.01.1976 durch den Bürgermeister der Stadt Gliwice, Regon (statistische Nummer): 271003563,
- NIP (USt.-Nr.): PL 631-22-55-523 tätig.
- Grundlage für Annahme des Auftrages. Die Grundlage für die Annahme des Auftrages oder der Bestellung einer Dienstleistung oder der Waren ist eine Bestellung, die die persönlich, schriftlich oder per Post/Email/Internet/Fax/ Kurierdienst - durch bevollmächtigte Person oder auf den elektronischen Medien, d.h. auf Diskette 3,5", CD-ROM, 100MB ZIP einzureichen ist.
- Bestätigung der Annahme der Bestellung. Die Bestellung gilt als angenommen, soweit sie schriftlich durch einen Mitarbeiter des Auftragnehmers bestätigt wird. Die Bestätigung soll das Datum, die Unterschrift des Mitarbeiters und Firmenstempel beinhalten. Im Falle der Übersendung per E-Mail gilt der Ausdruck der Korrespondenz und der angehängten Dateien als Bestätigung.
- PHU "Translator" s.c. bestätigt die Bestellungsaufnahme mit der Angabe des Lieferungstermins, und -art (Standard, Eilauftrag, Express oder Super-Express), des Speichermediums und des Ausdruckes der Erzeugnisse oder Dienstleistungen sowie der Abnahmeart (eigene Abnahme, per Internet, per Post, Kurierdienst usw.).
- Vorschuss. Vor der Durchführung der Bestellung hat der Auftraggeber einen Vorschuss (Bargeld oder Überweisung) in Höhe von 30-40% des voraussichtlichen Bruttobetrages zu zahlen. Falls der Vorschuss überwiesen wird, soll der Auftraggeber eine Überweisungsbestätigung per Post, per Telefax schicken oder persönlich bei PHU "Translator" s.c. einreichen. Der Empfang der Überweisungsbestätigung ist die Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistung oder des Warenverkaufs durch uns. Im Falle der Stornierung der Bestellung durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet für alle Leistungen und Produkte über den Wert des Vorschusses zu bezahlen.
- Vertrag. Im Falle der Bestellungen mit dem Bruttowert über 3000,00 PLN sind die Parteien verpflichtet, den Vertrag zu schließen. Im Falle der Bestellungen mit dem einmaligen Wert über 10 000,00 PLN, ist der Kunde verpflichtet den ganzen Wert der Bestellung mit dem unwiderruflichen Akkreditiv zugunsten der PHU "Translator" s.c., eröffnet bei der Bank von PHU "Translator" s.c. zu decken. Die Inanspruchnahme des Akkreditivs durch PHU "Translator" s.c. wird aufgrund der Bestimmungen gemäß dem Vertrag zur bestimmten Bestellung geregelt.
- Kostenvoranschlag/Schätzung der Bestellung. Die Grundlage für Schätzung des Leistungs- und Produktswertes sind die Vertragspreise von PHU "Translator" s.c. laut der Preisliste zum Vertragsabschlussdatum. Änderung der Preisliste von PHU "Translator" s.c. nach dem Vertragsabschluß hat keinen Einfluss auf den im Vertrag genannten Wert, es sei denn die Parteien haben es anders im Vertrag vereinbart. Die Abrechnungsgrundlage für Übersetzungen ist die Vorgabe der Statistik des Anwendungsprogramms Word 97/Word 2000 for Windows des übersetzten Textes laut dem Preisliste der PHU "Translator" s.c. Die Abrechnungsgrundlage für Leistungen der Werbeagentur ist die Einheitspreis des Produkts, der Ware, des Schildes usw., die im Vertrag oder auf andere verbindliche Weise vereinbart wurden.
- MwSt.-Rechnungen. PHU Translator s.c. stellt die Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. aus. Die MwSt.-Rechnungen dürfen ausschließlich mit den Berichtigungsrechnungen geändert werden.
- Bezahlung. Für Zahlungsdatum gilt das Datum des Einganges der Forderung auf die Bankrechnung der PHU "Translator" s.c. Die Fälligkeitsfrist ist der letzte Tag, an dem die Forderung auf unser Konto ohne Berechnung der Verzugszinsen eingehen kann.
- Zinsen. Falls die Rechnungen für die Dienstleistungen oder Produkte nicht termingemäß bezahlt werden, berechnen wir automatisch Verzugszinsen. Die Parteien können die Höhe der Zinsen auch abweichend regeln, so dass z.B. Zinsenhöhe für jede Parte anders sein darf.
- Eigentum. Dienstleistung, Ware oder Produkt bleiben Eigentum der PHU "Translator" s.c. bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Forderung.
- Kohärenz des Vertrages. Falls eine Bestimmung des Vertrages mit beiderseitigem Einvernehmen der Parteien geändert wird und einer anderen Bestimmung des Vertrages widerspricht, bleiben die anderen Vertragsvorschriften unverändert, als ob umstrittene Bestimmung nicht existieren würde.
- Höhere Gewalt. Der Auftraggeber darf keine Entschädigung beim Auftreten der Höheren Gewalt (Vis Major) geltend machen. Zu Ereignissen der Höheren Gewalt gehören: Kriegsausbruch, Revolution, Unruhen, Streiken, Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Stürme, Donner, Stromausfall in Energienetzen, Pandemien, Krankheit und Tod des Unternehmers, plötzliche Änderung der Staatsgesetze oder örtlicher Vorschriften, die Tätigkeit des Auftragnehmers verbieten oder alle anderen bestätigten Hindernisse, die einer pünktliche Ausführung der Dienstleistung im Wege stehen. Falls eines der Hindernisse für die pünktliche Durchführung der Bestellung in dem Grade nicht mehr existiert, so dass die Aufnahme der infolge der höheren Gewalt unterbrochenen Maßnahmen durch den Auftragnehmer möglich ist - nimmt der Auftragnehmer unverzüglich unterbrochene Maßnahmen in der Qualität und vereinbarter Weise auf.
- Einstellung der Dienstleistungserbringung. Der Auftraggeber darf die Ausführung der Dienstleistungen in folgenden Fällen nicht verlangen:
- nach dem Ablauf der Vertragsdauer oder bei der Auflösung des Vertrages durch eine der Parteien.
- gegen den Auftraggeber wurde ein Konkursverfahren eröffnet oder er kommt seinen Zahlverpflichtungen über einen Monat nicht nach oder bei der Änderung der Besitzerstruktur.
- im Falle der höheren Gewalt, die die Aufnahme und Realisierung der Bestellung noch vor der Aufnahme der Bestellung unmöglich macht.
- Die Sendung wurde dem Auftragnehmer nicht zugestellt, der Auftragnehmer hat die Auftragsannahme nicht bestätigt oder beim Auftreten der Höheren Gewalt.
- Der Auftraggeber darf die Erbringung einer Dienstleistung an gesetzlichen Feiertagen, Festtagen und während der Betriebsferien nicht verlangen. Von den Betriebsferien hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zwei Wochen früher zu benachrichtigen. Eine Ausnahme bildet eine ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers für die Ausführung eines Auftrages an freien Tagen oder an Feiertagen.
- Zahlungsbedingungen. Die Forderungen sind aufgrund der durch den Auftragnehmer ausgestellten MwSt.-Rechnungen, die Bar bei der Kasse PHU Translator oder per Überweisung aufs Konto:
BPH S.A. O.Gliwice Nr 94 1060 0076 0000 3200 0028 6133 zu zahlen sind.
- Qualitätsgarantie. Der Auftragnehmer garantiert eine gute und fachliche Qualität der Übersetzungen und ihre sprachliche und stilistische Richtigkeit und treue, jedoch nicht wortgenaue Übersetzung. Der Auftragnehmer haftet für keine Sachfehler in der Urschrift; aber alle offensichtlichen Fehler in der Urschrift werden durch den Übersetzer in Fußnoten kommentiert.
- Im Falle der geringfügigen Sprachfehler in der Urschrift hat der Auftragnehmer diese zu berichtigen und dieses dem Auftraggeber mitzuteilen. Falls die Anzahl der Fehler in der Urschrift nach Schätzung des Auftragnehmers die üblichen Grenzen überschritt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor die Bestellung abzulehnen. In diesem Fall hat der Auftraggeber kein Recht auf Geltendmachung der Ansprüche und Information über Fehlerbeispiele. Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht den Auftraggeber für Aufwand bis zum Moment des begründeten Einspruchs zu belasten.
- Im Falle der begründeten Mangelrüge oder der Fehler ist der Auftragnehmer verpflichtet diese auf eigene Kosten in möglichst kürzesten Termin zu beseitigen.
- Geheimhaltung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle bearbeiteten Übersetzungen geheim zu halten. Die Übersetzer unterzeichnen die Verpflichtungen zur Geheimhaltung der Aufträge und verpflichten sich die Inhalte der Übersetzungen oder der ihnen durch den Auftraggeber anvertrauten Geheimnisse geheim zu halten.
- Vertragskündigung. Jede Partei darf den Vertrag mit Kündigungsfrist von mindestens einem Monat kündigen, es sei denn die Parteien etwas anderes vereinbaren. Jede Partei darf den Vertrag im Falle der groben Verletzung des Vertrages auflösen.
- Im Falle des Vertragsbruches durch den Auftraggeber, wird er mit dem Wert der bis zum Vertragsbruch ausgeführten Dienstleistungen belastet. Diese gilt für alle Fälle auch, wenn der Auftragnehmer vertragsmäßig Vorbereitungen zur Durchführung getroffen hat (z.B. Ankauf der Waren, Materialen, Technologie, Patente usw.). Im Falle der Übersetzungen - Urschrift der Übersetzung und eine angefangene Übersetzung werden nach der Abrechnung und Bezahlung des entsprechenden Betrages ausgegeben.
- Streitigkeiten, Gerichtszuständigkeit Die Parteien bemühen sich, die Streitigkeiten auf gütlichem Wege beizulegen. Für alle Streitigkeiten findet das polnische Recht die Anwendung. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht in Gliwice. Für die Streitigkeiten finden vor allem die Bestimmungen des HGGB und der ZPO die Anwendung. Die Streitigkeiten werden durch das Amtsgericht in Gliwice beigelegt.

Für PHU Translator s.c.
Geschäftsführung: W. i J. Kozio³
|